Videoüberwachung kann in den unterschiedlichen Einsatzgebieten genutzt werden. Sie dient vor allem dem Schutz, der Kontrolle und der Absicherung eines Objekts und schreckt viele potentielle Täter bereits frühzeitig ab.
Zum einen werden Übergriffe, Überfälle oder Diebstähle von den Kameras aufgezeichnet und ermöglichen eine schnelle Reaktion auf die Vorkommnisse, zum anderen dienen die gespeicherten Daten als Beweismittel.
Privatbereich
Wenn Sie nur Ihren privaten Bereich überwachen möchten, so können Sie dies ohne Probleme tun. Allerdings müssen Sie dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche Bereiche nicht erfasst werden können. Zur rechtlichen Absicherung müssen Sie auf die Videoüberwachung hinweisen.
Gewerbeabsicherung
Auch bei der Videoüberwachung im Unternehmen gibt es enge rechtliche Grenzen. Zum einen benötigen Sie eine individuelle Einwilligung Ihrer Mitarbeiter oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung, welche die Videoüberwachung regelt. Hinzu kommt, dass die Videoüberwachung für die Wahrung Ihrer berechtigten Interessen erforderlich sein muss. Sie dürfen also nicht aus einer Laune heraus eine Videoüberwachung installieren, sondern müssen beispielsweise sicherheitsrelevante Räume gezielt schützen.