Private Eigentümer und Mieter können bereits seit November 2015 mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ bei der KfW Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche in Anspruch nehmen.
Im Jahr 2016 hat die KfW mehr als 40.000 Förderzuschüsse für Einbruchschutz ausgereicht, mittels derer in rund 50.000 Wohneinheiten verschiedene einbruchhemmende Maßnahmen realisiert wurden.
Seit dem 15. September 2017 gelten beim Einbruchschutz gestaffelte Zuschüsse.
Die ersten 1.000 EUR der förderfähigen Investitionskosten werden nun mit 20 % (vorher 10 %) bezuschusst. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000 EUR hinausgehen, wird weiterhin ein Zuschuss von 10 % gewährt. Diese neue gestaffelte Förderung gilt pro Antragsteller und Gebäude.
KfW-Pressemitteilung v. 19. September 2017
Die Zuschüsse müssen vor Beginn der Maßnahmen über das KfW-Zuschussportal beantragt werden:
KfW-Zuschussportal
In den vergangenen Jahren hat die KfW nicht nur die Förderung für Bauherren in ihren Produkten verbessert, sondern auch die Antragstellung hierfür weiter optimiert. So werden seit November 2016 alle Förderzuschüsse einfach und digital über das KfW-Zuschussportal beantragt.
Private Bauherren und Mieter können online ihren Förderantrag bei der KfW stellen und erhalten innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage.
Jetzt registrieren oder anmelden unter
https://public.kfw.de/zuschussportal-web/
Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auch über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.
Förderfähige Einbruchschutzmaßnahmen im KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“:
– Einbau von Alarmanlagen nach DIN EN 50131, Grad 2 oder besser
– Gegensprechanlagen
– Einbau einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren nach DIN EN 1627 Widerstandsklasse RC 2 oder besser
– Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren
– Schlösser (z. B. Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Türzusatzschlösser, Kastenriegelschlösser) /Bandseitensicherungen nach DIN 18104
Teil 1 oder 2
– Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügelfunktion nach DIN 18251 Klasse 3 oder besser
– Einsteckschlösser nach DIN 18251, Klasse 4 oder besser
– Nachrüstung von Fenstern nach DIN 18104, Teil 1 oder 2
– einbruchhemmende Gitter und Rollläden nach DIN EN 1627 ab der Widerstandsklasse RC 2
Die Förderung kann mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung kombiniert werden. Ist z.B. ohnehin ein Austausch der Fenster geplant, kann der Einbau einbruchhemmender Fenster, Fenstertüren und -rahmen (nach DIN EN 1627, mindestens Widerstandsklasse RC2N) im Programm „Energieeffizient Sanieren“ gefördert werden.
Für das neue Förderprogramm stellt der Staat für 2015 und die beiden kommenden Jahre jeweils 10 Millionen Euro zur Verfügung. (Update: Für das Jahr 2017 wurden die finanziellen Mittel zur Förderung des Einbruchschutzes auf 50 Mio. Euro erhöht – 5 Mal so viel wie im Vorjahr.)
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie die genauen Rahmenbedingungen bei der KfW direkt erhalten. Wir können keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen geben.